Erfahren Sie alles über einjährige Blütenstreifen
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Das Profitool erkennt Flächen und kann die optimale Nutzung bestimmen. PROFITOOL
Besonders effektiv in Kombination mit
Die Vögel benötigen Futter aus Samen, Nektar und Insekten vor allem basierend auf den Pflanzen, welche einjährig blühen
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Voraussetzungen
Förderhöhe:
Saatgutkosten:
320 € pro Jahr
ca. 170 - 190 €
Voraussetzungen:
Sämaschine
Kreiselegge
Schritt-für-Schritt
Anleitung Umsetzung:
Standortwahl
Geeignet sind Standorte:
- In der freien Feldflur
- In der Nähe von Sandwegen, alten Kiesgruben, Steilwänden
- Auf Grenzertragsstandorten (gutes Entwicklungspotenzial!)
Weniger geeignet sind Standorte:
- Mit Problemkräutern wie Quecke, Ackerkratzdistel etc. (nur nach besonders guter Bodenbearbeitung!)
- Mit vorheriger Graseinsaat (nur nach besonders guter Bodenbearbeitung!)
- Die stark beschattet sind (entlang von Gehölzen breite Streifen anlegen)
Nicht geeignet sind Standorte:
- Die dauerhaft nass sind
- Die regelmäßig befahren werden (z.B. Gewässerunterhaltung)
- Je breiter ein Streifen, umso wirksamer die Maßnahme
Mindestvorgaben:
- Mind. 5×10 m breit, muss 2x solang wie breit sein
- Linear & flächig bis 20 % vom Ackerschlag, max 2,5 ha möglich, ein höherer Anteil wird nicht vergütet
- Auf Grenzertragsstandorten (gutes Entwicklungspotenzial!)
Hinweis
Für die Förderung gilt, dass auf einer Gesamtparzelle keine Kombination von mehrjährigen Blühstreifen mit mehrjährigen Blühflächen sowie mit Blühstreifen/-flächen oder Schonstreifen zulässig ist. Sollten entsprechende Kombinationen auf der Gesamtparzelle vorgefunden werden, hat dies zur Folge, dass das Strukturelement mit dem geringeren Flächenanteil abgelehnt wird. NEU: Der GLÖZ-Standard 8 verlangt mind. 4 % der Ackerfläche stillzulegen. Die stillgelegten Flächen sind der Selbstbegrünung zu überlassen. Daher ist die gleichzeitige Anlage von AUKM-Blühstreifen/-flächen auf derselben Fläche nicht möglich.
Zusatzinfo
Ein Blühstreifen-Anteil von 6-10 % an den Ackerschlägen ist geeignet, um eine signifikante Erhöhung der Arten- und Revierzahl typischer Feldvögel, insbesondere bei einer Anlage in offenen Landschaften, zu erzielen. Sandwege, alte Kiesgruben und Steilwände dienen u.a. Wildbienen als Nisthabitat, sodass eine Anlage von Blühstreifen in der Nähe dieser eine optimale Nahrungsquelle für die Wildbienen darstellt.
Aussaattermin
Spätsommer-/Herbstaussaat:
- von August bis Mitte September (je nach Witterung spätestens Anfang Oktober)
- zu bevorzugen in Regionen mit Frühjahrstrockenheit
Hinweis
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss beantragt werden (s.u.) Frühjahrsaussaat:
- sobald die Witterung eine Einsaat zulässt: Februar/März bis spätestens Ende April
- in Regionen mit starker Frühjahrstrockenheit möglichst bis Mitte April
Zusatzinfo
Wenn Sie die Herbstansaat mit vorzeitigem Maßnahmebeginn (VZM) durchführen wollen, ist der Antrag beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass erst nach der Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde das entsprechende Saatgut erworben und ausgebracht werden darf!
Antrag des vorzeitigen Maßnahmebeginns
Ich/Wir beantrage/n die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für die von mir/uns beantragte Maßnahme zur Förderung von mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen (Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, FP 6506) zur Ermöglichung einer Herbstansaat im Jahr 2021 mit folgenden Bindungen: Mehrjährige Blühstreifen (MS60)/Mehrjährige Blühflächen (MS64).
PDF zum Antrag 2021/2022
PDF zum Antrag 2023
Saatgutauswahl
Ausschließliche Verwendung gebietseigener, zertifizierter Wildkräuter (VWW-Regiosaaten®, RegioZert®) mit 27-30 Kräutern je Mischung 5 vorgegebene Mischungen (standortabhängig):
- Löß-Lehm-frisch
- Löß-Lehm-trocken
- Sand-frisch
- Sand-trocken
- Sehr frische bis feuchte Standorte
Sachsen-Anhalt liegt in den Ursprungsgebieten „4 – Ostdeutsches Tiefland“ und „5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland“. Das verwendete Saatgut sollte aus diesen Regionen stammen.
Regionenkarte
Weitere Informationen
Die fünf Saatgutmischungen sind im MSL Merkblatt und in der Broschüre „Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten“ enthalten (Fenchel et al. 2015):
Beispiel Blühmischung 1:
- Löß, Lehm, frisch
- Artenzahl: 28 Kräuter
- Ansaatstärke: ca. 0,493 g / qm (ca. 4,9 kg/ ha)
- Diasporen/ qm (ca.): 606
| Botanischer Name | Deutscher Name | Diasporen/m² |
|---|---|---|
| Achillea millefolium | Gemeine Schafgarbe | 90 |
| Agrimonia eupatoria | Kleiner Odermennig | 2 |
| Anthemis tinctoria | Färber-Hundskamille | 15 |
| Centaurea jacea jacea | Wiesen-Flockenblume | 20 |
| Cichorium intybus | Wegwarte | 25 |
| Consolida regalis | Feld-Rittersporn | 15 |
| Crepis biennis | Wiesen-Pippau | 15 |
| Daucus carota | Wilde Möhre | 50 |
| Galium album | Wiesen-Labkraut | 25 |
| Hypericum perforatum | Johanniskraut | 60 |
| Knautia arvensis | Acker-Witwenblume | 4 |
| Leonurus cardiaca | Herzgespann | 6 |
| Leucanthemum vulgare | Wiesen-Margerite | 65 |
| Linaria vulgaris | Leinkraut | 5 |
| Lotus corniculatus | Gewöhnlicher Hornklee | 30 |
| Malva sylvestris | Wilde Malve | 10 |
| Pastinaca sativa | Pastinak | 5 |
| Pimpinella major | Große Pimpinelle | 10 |
| Plantago lanceolata | Spitzwegerich | 10 |
| Prunella vulgaris | Kleine Braunelle | 15 |
| Reseda luteola | Färber-Wau | 10 |
| Saponaria officinalis | Seifenkraut | 4 |
| Silene dioica | Rote Lichtnelke | 20 |
| Silene latifolia ssp alba | Weiße Lichtnelke | 15 |
| Silene vulgaris | Taubenkropf-Leimkraut | 10 |
| Trifolium pratense | Wiesen-Klee/ Rot-Klee | 10 |
| Verbascum densiflorum | Großblütige Königskerze | 20 |
| Verbascum lychnitis | Mehlige Königskerze | 40 |
Austauscharten/Zusatzarten und mögliche Disasporenspanne
| Campanula trachelium | Nesselblättrige Glockenblume | 110 bis 150 |
| Centaurea cyanus | Kornblume | 15 bis 40 |
| Galium verum | Echtes Labkraut | 10 bis 50 |
| Geranium pratense | Wiesen-Storchschnabel | 2 bis 5 |
| Leontodon autumnalis | Herbst-Löwenzahn | 5 bis 30 |
| Malva moschata | Moschus-Malve | 5 bis 30 |
| Medicago lupulina | Hopfenklee | 15 bis 40 |
Saatgutbestellung
- Bestellung frühestmöglich aufgeben (lange Lieferzeiten möglich)
- Ansaatmenge ca. 4 – 5,2 kg/ha (mischungsabhängig)
- Aufmischung mit Füllstoff (Sojaschrot oder gequetschter Mais) auf ca. 50 – 100 kg/ha (Gesamtaufwandmenge, kann fertig aufgemischt bei den Firmen bestellt werden) um Entmischung zu vermeiden, für eine gleichmäßige Ausbringung
Saatgutkosten ca. 450 € – 500 € / ha (netto)
Hinweis: Kaufbelege der Saatgutmischungen für Kontrollen aufbewahren
Bezugsquellen:
Zusatzinfo
Für ökologisch wirtschaftende Betriebe, die am Programm für mehrjährige Blühstreifen mit gebietseigenen Wildpflanzen teilnehmen, gilt, dass sie das zertifizierte, ungebeizte Wildpflanzensaatgut entsprechend der Allgemeinverfügung der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt zur allgemeinen Zulassung der Verwendung von ungebeiztem nichtökologischem/nichtbiologischem gebietseigenen Wildsamensaatgut gemäß Artikel 22 Absatz 2 b VO (EG) 834/2007 in Verbindung mit Artikel 45 Absatz 1 b VO (EG) 889/2008 vom 19.09.2014 verwenden dürfen.
Saatbettvorbereitung
Eine gründliche Bodenbearbeitung (Stoppelbearbeitung, Fräsen, Grubbern) zur Herstellung eines feinkrümelige Saatbetts für Feinsämerei (wie Ackerfutteransaat oder Grünland) ist vorbereitend durchzuführen.
Aussaat
Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Ansaat:
- Saatgut FLACH ausbringen (Lichtkeimer)
- NICHT eindrillen sondern nur „aufrieseln“ die hellen Stücke des Füllstoffes müssen oben aufliegend zu sehen sein
- Striegel + Säschare hoch!
Das Saatgut darf NICHT in den Boden eingearbeitet werden, wie andere Kulturen. Eine sehr flache Ausbringung auf der Bodenoberfläche ist aufgrund der vielen Lichtkeimer nötig.
Anwalzen
Anwalzen ist wichtig für einen guten Bodenschluss der Lichtkeimer.
Geduld! Geduld! Geduld!
Die Keimung von Wildpflanzen ist uneinheitlich und z. T. stark verzögert. Viele Wildpflanzen wachsen in den ersten Monaten langsamer als Kulturarten und sehen anfänglich aus wie ungewolltes Beikraut.
Geben Sie den Wildpflanzen Zeit zur Entwicklung und kommen am besten erst im Frühjahr wieder bzw. 3 – 4 Monate nach Aussaat!
Zusatzinfo
Hintergrundinformationen:
Wildpflanzenansaaten entwickeln sich anders als landwirtschaftliche Kulturen: Die Keimung von Wildpflanzen ist deutlich uneinheitlicher und z. T. stark verzögert. Bei einigen Arten muss durch Kälte oder längere Feuchtigkeit der Keimschutz gebrochen werden. Es keimen nie alle Samen auf einmal, was der Risikostreuung dient und Totalausfälle, z. B. durch Trockenheit kurz nach der Keimung, verhindert. Viele Wildpflanzen wachsen in den ersten Monaten langsamer als Kulturarten. Bitte haben Sie deshalb nach der Aussaat etwas Geduld.
Schritt-für-Schritt
Anleitung Pflege:
Allgemeine Pflegehinweise
Allgemein gilt:
- So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig
- Eine Pflege ist nicht vorgeschrieben, aber in den meisten Fällen sehr zu empfehlen
Für die Pflege gibt es neben den Empfehlungen (z. B. Zeitpunkte, Flächenanteile) auch Vorgaben (z. B. maximal zu pflegende Flächenanteile zu einem Pflegezeitpunkt, Sperrzeit)
Entwicklungspflege im 1. Jahr
Durchführen eines Pflegeschnittes (hohes Abschlegeln) in mind. 15-20 cm Höhe (zum Schutz der angesäten Jungpflanzen).
Hinweis: KANN kein MUSS
Wann?
- bei starkem Unkrautdruck (z. B. dichte Bestände von Kamille, Besenrauke, Melde, Amarant)
- wenn die Bestände ca. kniehoch sind
- bei Herbstsaaten ggf. noch im Anlagejahr
Sperrzeit und Ausnahmeantrag
Sperrzeit
Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04. – 30.06. sind Pflegeschnitte nur mit Ausnahmegenehmigung (ALFF / UNB) möglich. Grund wäre z. B. das starkem Aufkommen von Problemarten (§ 5 Absatz 4 der Agrar- ZahlVerpflV). Außerhalb dieser Sperrzeit sind Pflegeschnitte auch ohne Antrag zulässig.
Ausnahmeantrag für einen Pflegeschnitt
ich/Wir beantrage/n die Genehmigung eines Pflegeschnittes in dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2021 für die von mir/uns beantragte Maßnahme zur Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, um der Gefahr, dass neu angesäte bzw. bestehende Strukturelemente von auflaufenden Ackerbeikräutern unterdrückt werden und dadurch der Erfolg der Fördermaßnahme gefährdet wird, entgegenzuwirken für nachfolgend aufgeführte Schläge.
PDF zum Antrag
Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)
Leerformulare und Informationen ELAISA 2022
Pflege und Umgang mit dem Mahdgut
- Pflegeschnitte sind bevorzugt auf Teilflächen durchführen, um Rückzugsräume zu erhalten.
- Schnittgut darf nicht genutzt werden und kann auf Fläche verbleiben
- Eine hohe Einstellung der Geräte (Schlegler oder Häcksler) ist erforderlich, um die Jungpflanzen nicht zu schädigen
Für die Pflege gibt es neben den Empfehlungen (z. B. Zeitpunkte, Flächenanteile) auch Vorgaben (z. B. maximal zu pflegende Flächenanteile zu einem Pflegezeitpunkt, Sperrzeit)
Hinweise zur Einschätzung der Entwicklung & richtigen Pflege mehrjähriger Blühstreifen & Blühflächen
Erhaltungspflege ab dem 2. Jahr
Pflegeschnitt Anfang-Mitte Juli auf Teilflächen in mind. 20 cm Höhe (insb. auf Minderertragsstandorten)
- Pflegeschnitte sind bevorzugt auf Teilflächen durchführen, um Rückzugsräume zu erhalten.
- max. 70 % pro Fläche zum Zeitpunkt der Pflege
Der Erhalt überständiger Bestände bietet Nahrung, Deckung und Eiablagemöglichkeiten für Falterarten
- Schnittgut darf nicht genutzt werden, kann auf Fläche verbleiben
Hinweis:
Sperrzeit vom 01.04. – 30.06. Bei Problemen auf der Fläche kann eine Ausnahmegenehmigung für einen Pflegeschnitt während der Sperrzeit beantragt werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Direktdownloads:
- „Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten“ enthalten (Fenchel et al. 2015)
- Präsentation über AUKM und mehrjährigen Blühstreifen mit gebietseigenen Wildpflanzen (Mann 2020)
- Infoschreiben Blühstreifen (LLG & HS Anhalt) / Stand Juli 2021
- Infoschreiben Blühstreifen (LLG & HS Anhalt) / Stand Juli 2017
Sonstiges
Code für Antrag Blühstreifen MS 60, Blühfläche MS64 bzw. ÖVF MS61
Zusatzinfo
Aktuelle Informationen zu den Vorgaben im ELAISA Portal (MSL Merkblatt):
Allgemeiner Infotext
Kräuterreiche, mehrjährige Blühstreifen/-flächen fördern die Biodiversität in der Agrarlandschaft. Sie bieten wichtige Brut- und Nahrungshabitate sowie Rückzugsräume für viele Pflanzen- und Tierarten in der Kulturlandschaft. Zudem tragen sie zum Biotopverbund bei. Ökologisch hochwertig sind insbesondere mehrjährige Blühstreifen und -flächen aus regionalen Wildpflanzen.
Wirkung/ Förderung von Umwelteffekten/ Ökosystemdienstleistungen
Schaffung von Nahrungs- und Brutplätzen, Rückzugsräumen, Beitrag zum Biotopverbund, Pufferflächen, Förderung Bestäuber- und Regulationsleistungen, Erosionsschutz, Bereicherung des Landschaftsbildes Artenförderung: Wildkräuter, Nützlinge, Bestäuber, Säugetiere (Kleinsäuger, Fledermäuse), Feldvögel/Bodenbrüter, Greifvögel, Amphibien, Reptilien, Schädlingsantagonisten.
Ökologische Wirkung
Wildkräuterreiche, mehrjährige Blühstreifen/-flächen fördern die Biodiversität in der Agrarlandschaft. Sie bieten wichtige Brut- und Nahrungshabitate sowie Rückzugsräume für viele Pflanzen- und Tierarten in der Kulturlandschaft. Ökologisch hochwertig sind insbesondere mehrjährige Blühstreifen und -flächen aus zertifizierten, gebietseigenen Saatgutmischungen. Diese Maßnahme eignet sich zudem gut, um großflächige, einheitlich bewirtschaftete Schläge zu teilen und damit die ökologische Durchgängigkeit der Flächen zu erhöhen.
Artenvielfalt
Mehrjährige Wildpflanzen-Blühstreifen sind eine sehr wirksame Maßnahme, die zur Förderung bedrohter Feldvogelarten und Wildbienenarten in der Agrarlandschaft beitragen. Ein Blühstreifen-Anteil von 6-10 % an den Ackerschlägen ist geeignet, um eine signifikante Erhöhung der Arten- und Revierzahl typischer Feldvögel, insbesondere bei einer Anlage in offenen Landschaften, zu erzielen. Sandwege, alte Kiesgruben und Steilwände dienen u.a. Wildbienen als Nisthabitat, sodass eine Anlage von Blühstreifen in der Nähe dieser eine optimale Nahrungsquelle für die Wildbienen darstellt. Durch die Verwendung von gebietseigenen Wildkräuter-Mischungen wird ein breites Nahrungsspektrum für verschiedene Insektengruppen, Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen, bereitgestellt.
Veröffentlichungen zum Thema der ökologischen Wirksamkeit von mehrjährigen Wildpflanzen-Blühstreifen und Ansaaten mit heimischen Wildpflanzen: