Mehrjährige Blühstreifen

Hohe Flexibilität für LandwirtInnen

5 Jahre

Artboard

mittlerer Aufwand

foerderfaehig

förderfähig

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Besonders effektiv in Kombination mit

Die Vögel benötigen Futter aus Samen, Nektar und Insekten vor allem basierend auf den Pflanzen, welche einjährig blühen

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Voraussetzungen

Förderhöhe:

Saatgutkosten:

320 € pro Jahr

ca. 170 - 190 €

Voraussetzungen:

Sämaschine

Kreiselegge

Schritt-für-Schritt
Anleitung Umsetzung:

Standortwahl

Geeignet sind Standorte:

    • In der freien Feldflur
    • In der Nähe von Sandwegen, alten Kiesgruben, Steilwänden
    • Auf Grenzertragsstandorten (gutes Entwicklungspotenzial!)


Weniger geeignet sind Standorte:

    • Mit Problemkräutern wie Quecke, Ackerkratzdistel etc. (nur nach besonders guter Bodenbearbeitung!)
    • Mit vorheriger Graseinsaat (nur nach besonders guter Bodenbearbeitung!)
    • Die stark beschattet sind (entlang von Gehölzen breite Streifen anlegen)


Nicht geeignet sind Standorte:

    • Die dauerhaft nass sind
    • Die regelmäßig befahren werden (z.B. Gewässerunterhaltung)
    • Je breiter ein Streifen, umso wirksamer die Maßnahme


Mindestvorgaben:

  • Mind. 5×10 m breit, muss 2x solang wie breit sein
  • Linear & flächig bis 20 % vom Ackerschlag, max 2,5 ha möglich, ein höherer Anteil wird nicht vergütet
  • Auf Grenzertragsstandorten (gutes Entwicklungspotenzial!)


Hinweis

Für die Förderung gilt, dass auf einer Gesamtparzelle keine Kombination von mehrjährigen Blühstreifen mit mehrjährigen Blühflächen sowie mit Blühstreifen/-flächen oder Schonstreifen zulässig ist. Sollten entsprechende Kombinationen auf der Gesamtparzelle vorgefunden werden, hat dies zur Folge, dass das Strukturelement mit dem geringeren Flächenanteil abgelehnt wird. NEU: Der GLÖZ-Standard 8 verlangt mind. 4 % der Ackerfläche stillzulegen. Die stillgelegten Flächen sind der Selbstbegrünung zu überlassen. Daher ist die gleichzeitige Anlage von AUKM-Blühstreifen/-flächen auf derselben Fläche nicht möglich.

Zusatzinfo

Ein Blühstreifen-Anteil von 6-10 % an den Ackerschlägen ist geeignet, um eine signifikante Erhöhung der Arten- und Revierzahl typischer Feldvögel, insbesondere bei einer Anlage in offenen Landschaften, zu erzielen. Sandwege, alte Kiesgruben und Steilwände dienen u.a. Wildbienen als Nisthabitat, sodass eine Anlage von Blühstreifen in der Nähe dieser eine optimale Nahrungsquelle für die Wildbienen darstellt.

Copyright © Foto: H. Grewe

Aussaattermin

Spätsommer-/Herbstaussaat:

    • von August bis Mitte September (je nach Witterung spätestens Anfang Oktober)
    • zu bevorzugen in Regionen mit Frühjahrstrockenheit


Hinweis
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss beantragt werden (s.u.) Frühjahrsaussaat:

    • sobald die Witterung eine Einsaat zulässt: Februar/März bis spätestens Ende April
    • in Regionen mit starker Frühjahrstrockenheit möglichst bis Mitte April



Zusatzinfo

Wenn Sie die Herbstansaat mit vorzeitigem Maßnahmebeginn (VZM) durchführen wollen, ist der Antrag beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass erst nach der Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde das entsprechende Saatgut erworben und ausgebracht werden darf!

Antrag des vorzeitigen Maßnahmebeginns

Ich/Wir beantrage/n die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für die von mir/uns beantragte Maßnahme zur Förderung von mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen (Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, FP 6506) zur Ermöglichung einer Herbstansaat im Jahr 2021 mit folgenden Bindungen: Mehrjährige Blühstreifen (MS60)/Mehrjährige Blühflächen (MS64).

PDF zum Antrag 2021/2022

PDF zum Antrag 2023

Copyright © Foto: H. Grewe

Saatgutauswahl

Ausschließliche Verwendung gebietseigener, zertifizierter Wildkräuter (VWW-Regiosaaten®, RegioZert®) mit 27-30 Kräutern je Mischung 5 vorgegebene Mischungen (standortabhängig):

    • Löß-Lehm-frisch
    • Löß-Lehm-trocken
    • Sand-frisch
    • Sand-trocken
    • Sehr frische bis feuchte Standorte


Sachsen-Anhalt liegt in den Ursprungsgebieten „4 – Ostdeutsches Tiefland“ und „5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland“. Das verwendete Saatgut sollte aus diesen Regionen stammen.

Regionenkarte

Weitere Informationen

Die fünf Saatgutmischungen sind im MSL Merkblatt und in der Broschüre „Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten“ enthalten (Fenchel et al. 2015):


Beispiel Blühmischung 1:

  • Löß, Lehm, frisch
  • Artenzahl: 28 Kräuter
  • Ansaatstärke: ca. 0,493 g / qm (ca. 4,9 kg/ ha)
  • Diasporen/ qm (ca.): 606

 

Botanischer NameDeutscher NameDiasporen/m²
Achillea millefoliumGemeine Schafgarbe90
Agrimonia eupatoriaKleiner Odermennig2
Anthemis tinctoriaFärber-Hundskamille15
Centaurea jacea
jacea
Wiesen-Flockenblume20
Cichorium intybusWegwarte25
Consolida regalisFeld-Rittersporn15
Crepis biennisWiesen-Pippau15
Daucus carotaWilde Möhre50
Galium albumWiesen-Labkraut25
Hypericum perforatumJohanniskraut60
Knautia arvensisAcker-Witwenblume4
Leonurus cardiacaHerzgespann6
Leucanthemum vulgareWiesen-Margerite65
Linaria vulgarisLeinkraut5
Lotus corniculatusGewöhnlicher Hornklee30
Malva sylvestrisWilde Malve10
Pastinaca sativaPastinak5
Pimpinella majorGroße Pimpinelle10
Plantago lanceolataSpitzwegerich10
Prunella vulgarisKleine Braunelle15
Reseda luteolaFärber-Wau10
Saponaria officinalisSeifenkraut4
Silene dioicaRote Lichtnelke20
Silene latifolia ssp albaWeiße Lichtnelke15
Silene vulgarisTaubenkropf-Leimkraut10
Trifolium pratenseWiesen-Klee/ Rot-Klee10
Verbascum
densiflorum
Großblütige Königskerze20
Verbascum lychnitisMehlige Königskerze40


Austauscharten/Zusatzarten und mögliche Disasporenspanne

Campanula tracheliumNesselblättrige Glockenblume110 bis 150
Centaurea cyanusKornblume15 bis 40
Galium verumEchtes Labkraut10 bis 50
Geranium pratenseWiesen-Storchschnabel2 bis 5
Leontodon autumnalisHerbst-Löwenzahn5 bis 30
Malva moschataMoschus-Malve5 bis 30
Medicago lupulinaHopfenklee15 bis 40
Copyright © Foto: P. Scholz

Saatgutbestellung

  • Bestellung frühestmöglich aufgeben (lange Lieferzeiten möglich)
  • Ansaatmenge ca. 4 – 5,2 kg/ha (mischungsabhängig)
  • Aufmischung mit Füllstoff (Sojaschrot oder gequetschter Mais) auf ca. 50 – 100 kg/ha (Gesamtaufwandmenge, kann fertig aufgemischt bei den Firmen bestellt werden) um Entmischung zu vermeiden, für eine gleichmäßige Ausbringung

Saatgutkosten ca. 450 € – 500 € / ha (netto)
Hinweis: Kaufbelege der Saatgutmischungen für Kontrollen aufbewahren

Bezugsquellen:

 

Zusatzinfo
Für ökologisch wirtschaftende Betriebe, die am Programm für mehrjährige Blühstreifen mit gebietseigenen Wildpflanzen teilnehmen, gilt, dass sie das zertifizierte, ungebeizte Wildpflanzensaatgut entsprechend der Allgemeinverfügung der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt zur allgemeinen Zulassung der Verwendung von ungebeiztem nichtökologischem/nichtbiologischem gebietseigenen Wildsamensaatgut gemäß Artikel 22 Absatz 2 b VO (EG) 834/2007 in Verbindung mit Artikel 45 Absatz 1 b VO (EG) 889/2008 vom 19.09.2014 verwenden dürfen.

Copyright © Foto: P. Seeligmann

Saatbettvorbereitung

Eine gründliche Bodenbearbeitung (Stoppelbearbeitung, Fräsen, Grubbern) zur Herstellung eines feinkrümelige Saatbetts für Feinsämerei (wie Ackerfutteransaat oder Grünland) ist vorbereitend durchzuführen.

Copyright © Foto: M. Neckar

Aussaat

Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Ansaat:

  • Saatgut FLACH ausbringen (Lichtkeimer)
  • NICHT eindrillen sondern nur „aufrieseln“ die hellen Stücke des Füllstoffes müssen oben aufliegend zu sehen sein
  • Striegel + Säschare hoch!



Das Saatgut darf NICHT in den Boden eingearbeitet werden, wie andere Kulturen. Eine sehr flache Ausbringung auf der Bodenoberfläche ist aufgrund der vielen Lichtkeimer nötig.

Copyright © Foto: P. Scholz

Anwalzen

Anwalzen ist wichtig für einen guten Bodenschluss der Lichtkeimer.

Copyright © Foto: P. Scholz

Geduld! Geduld! Geduld!

Die Keimung von Wildpflanzen ist uneinheitlich und z. T. stark verzögert. Viele Wildpflanzen wachsen in den ersten Monaten langsamer als Kulturarten und sehen anfänglich aus wie ungewolltes Beikraut.
Geben Sie den Wildpflanzen Zeit zur Entwicklung und kommen am besten erst im Frühjahr wieder bzw. 3 – 4 Monate nach Aussaat!

Zusatzinfo
Hintergrundinformationen:
Wildpflanzenansaaten entwickeln sich anders als landwirtschaftliche Kulturen: Die Keimung von Wildpflanzen ist deutlich uneinheitlicher und z. T. stark verzögert. Bei einigen Arten muss durch Kälte oder längere Feuchtigkeit der Keimschutz gebrochen werden. Es keimen nie alle Samen auf einmal, was der Risikostreuung dient und Totalausfälle, z. B. durch Trockenheit kurz nach der Keimung, verhindert. Viele Wildpflanzen wachsen in den ersten Monaten langsamer als Kulturarten. Bitte haben Sie deshalb nach der Aussaat etwas Geduld.

Copyright © Foto: H. Grewe
Copyright © Foto: A. Kirmer

Schritt-für-Schritt
Anleitung Pflege:

Allgemeine Pflegehinweise

Allgemein gilt:

  • So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig
  • Eine Pflege ist nicht vorgeschrieben, aber in den meisten Fällen sehr zu empfehlen


Für die Pflege gibt es neben den Empfehlungen (z. B. Zeitpunkte, Flächenanteile) auch Vorgaben (z. B. maximal zu pflegende Flächenanteile zu einem Pflegezeitpunkt, Sperrzeit)

Copyright © Foto: H. Grewe

Entwicklungspflege im 1. Jahr

Durchführen eines Pflegeschnittes (hohes Abschlegeln) in mind. 15-20 cm Höhe (zum Schutz der angesäten Jungpflanzen).
Hinweis: KANN kein MUSS

Wann?

  • bei starkem Unkrautdruck (z. B. dichte Bestände von Kamille, Besenrauke, Melde, Amarant)
  • wenn die Bestände ca. kniehoch sind
  • bei Herbstsaaten ggf. noch im Anlagejahr
Copyright © Foto: A. Kirmer
Copyright © Foto: A. Kirmer
Copyright © Foto: H. Grewe

Sperrzeit und Ausnahmeantrag

Sperrzeit
Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04. – 30.06. sind Pflegeschnitte nur mit Ausnahmegenehmigung (ALFF / UNB) möglich. Grund wäre z. B. das starkem Aufkommen von Problemarten (§ 5 Absatz 4 der Agrar- ZahlVerpflV). Außerhalb dieser Sperrzeit sind Pflegeschnitte auch ohne Antrag zulässig.

Ausnahmeantrag für einen Pflegeschnitt
ich/Wir beantrage/n die Genehmigung eines Pflegeschnittes in dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2021 für die von mir/uns beantragte Maßnahme zur Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, um der Gefahr, dass neu angesäte bzw. bestehende Strukturelemente von auflaufenden Ackerbeikräutern unterdrückt werden und dadurch der Erfolg der Fördermaßnahme gefährdet wird, entgegenzuwirken für nachfolgend aufgeführte Schläge.

PDF zum Antrag

Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)

Leerformulare und Informationen ELAISA 2022

Copyright © Foto: E. Greiner
Copyright © Foto: H. Grewe

Pflege und Umgang mit dem Mahdgut

 

    • Pflegeschnitte sind bevorzugt auf Teilflächen durchführen, um Rückzugsräume zu erhalten.
    • Schnittgut darf nicht genutzt werden und kann auf Fläche verbleiben
    • Eine hohe Einstellung der Geräte (Schlegler oder Häcksler) ist erforderlich, um die Jungpflanzen nicht zu schädigen


Für die Pflege gibt es neben den Empfehlungen (z. B. Zeitpunkte, Flächenanteile) auch Vorgaben (z. B. maximal zu pflegende Flächenanteile zu einem Pflegezeitpunkt, Sperrzeit)

Hinweise zur Einschätzung der Entwicklung & richtigen Pflege mehrjähriger Blühstreifen & Blühflächen

Copyright © Foto: H. Grewe

Erhaltungspflege ab dem 2. Jahr

Pflegeschnitt Anfang-Mitte Juli auf Teilflächen in mind. 20 cm Höhe (insb. auf Minderertragsstandorten)

  • Pflegeschnitte sind bevorzugt auf Teilflächen durchführen, um Rückzugsräume zu erhalten.
  • max. 70 % pro Fläche zum Zeitpunkt der Pflege


Der Erhalt überständiger Bestände bietet Nahrung, Deckung und Eiablagemöglichkeiten für Falterarten

  • Schnittgut darf nicht genutzt werden, kann auf Fläche verbleiben


Hinweis:
Sperrzeit vom 01.04. – 30.06. Bei Problemen auf der Fläche kann eine Ausnahmegenehmigung für einen Pflegeschnitt während der Sperrzeit beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:


Direktdownloads:



Sonstiges
Code für Antrag Blühstreifen MS 60, Blühfläche MS64 bzw. ÖVF MS61

Zusatzinfo
Aktuelle Informationen zu den Vorgaben im ELAISA Portal (MSL Merkblatt):


Allgemeiner Infotext
Kräuterreiche, mehrjährige Blühstreifen/-flächen fördern die Biodiversität in der Agrarlandschaft. Sie bieten wichtige Brut- und Nahrungshabitate sowie Rückzugsräume für viele Pflanzen- und Tierarten in der Kulturlandschaft. Zudem tragen sie zum Biotopverbund bei. Ökologisch hochwertig sind insbesondere mehrjährige Blühstreifen und -flächen aus regionalen Wildpflanzen.

Wirkung/ Förderung von Umwelteffekten/ Ökosystemdienstleistungen
Schaffung von Nahrungs- und Brutplätzen, Rückzugsräumen, Beitrag zum Biotopverbund, Pufferflächen, Förderung Bestäuber- und Regulationsleistungen, Erosionsschutz, Bereicherung des Landschaftsbildes Artenförderung: Wildkräuter, Nützlinge, Bestäuber, Säugetiere (Kleinsäuger, Fledermäuse), Feldvögel/Bodenbrüter, Greifvögel, Amphibien, Reptilien, Schädlingsantagonisten.

Ökologische Wirkung

Wildkräuterreiche, mehrjährige Blühstreifen/-flächen fördern die Biodiversität in der Agrarlandschaft. Sie bieten wichtige Brut- und Nahrungshabitate sowie Rückzugsräume für viele Pflanzen- und Tierarten in der Kulturlandschaft. Ökologisch hochwertig sind insbesondere mehrjährige Blühstreifen und -flächen aus zertifizierten, gebietseigenen Saatgutmischungen. Diese Maßnahme eignet sich zudem gut, um großflächige, einheitlich bewirtschaftete Schläge zu teilen und damit die ökologische Durchgängigkeit der Flächen zu erhöhen.

Artenvielfalt

Mehrjährige Wildpflanzen-Blühstreifen sind eine sehr wirksame Maßnahme, die zur Förderung bedrohter Feldvogelarten und Wildbienenarten in der Agrarlandschaft beitragen. Ein Blühstreifen-Anteil von 6-10 % an den Ackerschlägen ist geeignet, um eine signifikante Erhöhung der Arten- und Revierzahl typischer Feldvögel, insbesondere bei einer Anlage in offenen Landschaften, zu erzielen. Sandwege, alte Kiesgruben und Steilwände dienen u.a. Wildbienen als Nisthabitat, sodass eine Anlage von Blühstreifen in der Nähe dieser eine optimale Nahrungsquelle für die Wildbienen darstellt. Durch die Verwendung von gebietseigenen Wildkräuter-Mischungen wird ein breites Nahrungsspektrum für verschiedene Insektengruppen, Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen, bereitgestellt.

Veröffentlichungen zum Thema der ökologischen Wirksamkeit von mehrjährigen Wildpflanzen-Blühstreifen und Ansaaten mit heimischen Wildpflanzen:

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